Die gemeinnützige "Stiftung Niederdeutsches Bibelzentrum, Barth" soll die Arbeit der Ausstellungs- und Bildungseinrichtung langfristig sichern helfen. Das bisherige Kapital von wenig mehr als 100.000 Euro ist für die anspruchsvollen Aufgaben bei weitem nicht ausreichend.
Zustifter, denen das Anliegen des Bibelzentrums am Herzen liegt, sind deshalb sehr willkommen. Informieren Sie sich über die Arbeit des Bibelzentrums, am besten durch einen persönlichen Besuch vor Ort.
Jeder Zustifter erhält jährlich einen Überblick über die Arbeit von Bibelzentrums und Stiftung. Außerdem kann er die Ausstellung ganzjährig kostenlos besichtigen.
Zustiften lohnt
Wer einer gemeinnützigen Stiftung eine Zuwendung zukommen lässt, wird mit steuerlichen Vorteilen belohnt. Bei der Einkommensteuererklärung können Spenden/Zustiftungen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1 EStG).
Beträge, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden, können in den folgenden Jahren als Sonderausgabe abgezogen werden. Darüber hinaus können Zustiftungen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu dem vorgenannten Höchstbetrag steuermindernd berücksichtigt werden (§ 10b Abs. 1a EStG). Weitere Infos zu steuerlichen Aspekten erhalten Sie u. a. unter www.stiftungen.org (Rubrik: Stifter & Stiftungen) oder bei Ihrem/r Steuerberater/in.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann wenden Sie sich bitte an uns.
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